Wenn wir Sie außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren vertreten, richtet sich die Höhe unserer Gebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert (im Strafrecht und im Verwaltungsrecht gelten andere Regelungen). Dies ist meist der Wert, um den Sie sich mit der Gegenseite streiten.
Wenn es in Ihrer Angelegenheit nicht um einen Geldbetrag geht, dann ist der Gegenstandswert auf andere Weise zu ermitteln. Auch hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben und richterliche Empfehlungen. Beispiele: Kündigungsschutzklage Streitwert = 3 Bruttomonatsgehälter; Räumungsklage Streitwert = Jahresnettomiete; Umgangsrecht Streitwert = 3.000,00 €
Sie haben eine Forderung in Höhe von 3.000,00 € und beauftragen uns, diese einzuziehen. Nachdem die Forderung rechtlich geprüft wurde, schreiben wir die Gegenseite an und fordern Sie zur Zahlung auf. Dafür entstehen beispielsweise die folgenden Rechtsanwaltskosten:
Gegenstandswert 3.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2003 VV RVG 261,30 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 281,30 €
Zzgl. 19 % Mehrwertsteuer 53,45 €
Gesamtbetrag 334,75 €
Diese Kosten entstehen in jedem Falle, unabhängig davon, ob die gegnerische Partei die Forderung begleicht oder nicht. Sollte nicht gezahlt werden, reichen wir nach Rücksprache mit Ihnen Klage über 3.000,00 € ein. Gibt es einen Gerichtstermin, entstehen folgende weitere Rechtsanwaltskosten:
Gegenstandswert 3.000,0 0€
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 261,30 €
Abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2003 VV RVG - 130,65 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 391,85 €
Zzgl. 19 % Mehrwertsteuer 74,45 €
Gesamtbetrag 466,30 €
Wie Sie dem Berechnungsbeispiel entnehmen können, findet eine teilweise Anrechnung der vorgerichtlichen Kosten statt.
Weitere Kosten können dadurch anfallen, dass zum Beispiel die neue Anschrift des Gegners ermittelt werden muss, Einsicht in die Verfahrens- oder Ermittlungsakte genommen werden muss.
Da das Gebührenrecht sehr umfangreich und kompliziert ist, ist hier eine vollständige Darstellung nicht möglich. Gerne besprechen wir aber die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Gebühren im Rahmen der Beratung.